EDV-SachverständigenBüro

Gutachten

Gerichtsgutachten


Wir unterstützen die Gerichte mit unserem Fachwissen als Gutachter in unseren speziellen Sachgebieten neutral und objektiv. Damit werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich dargelegt.

Privatgutachten

 

Wir erstellen Gutachten, die unparteilich und neutral den Sachstand klären. Damit liefern wir Ihnen ein objektives Bild der aktuellen Situation und deren möglichen Auswirkungen. Beweissicherung Auf der Grundlage von (meist richterlichen) Beschlüssen werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör beschlagnahmt. Meist geht es dann um die Auswertung von Daten auf diesen Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.

Schiedsgutachten

 

Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse. Er legt im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat, also beispielsweise: - ob gerügte Mängel vorliegen - welche Partei für die Mängel verantwortlich ist - wann und wie diese Mängel nachzubessern sind - welche Kosten für die Nachbesserung entstehen

Versicherungsgutachten

 

Im Auftrag einer Versicherung werden meist Gutachten im Rahmen der Schadensfeststellung, Ursachenforschung, Schadensbewertung sowie der Wertermittlung durchgeführt.

Wertgutachten (Firmengründungen, Verkäufe, Kreditwesen)

 

Ermittlung der entsprechenden Werte (Wiederbeschaffungswert, Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Restwert) anhand der Systeme und Geräte sowie der Dokumentation für Versicherungen, Leasinggesellschaften, Banken und Privatunternehmer.

Freistellung

 

Wir stehen dem Lieferanten für die Erstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, wenn sich Lieferant und Kunde auf uns als Gutachter verständigt haben. Die Freistellungsbescheinigung wird dabei neutral und unabhängig von uns als Sachverständige erstellt. Entsprechend der Auswertung aller Unterlagen und dem Ergebnis der Ortsbesichtigung wird beiden Vertragspartner das Ergebnis mitgeteilt, das je nach Auswertung aller Informationen variieren kann.

Computer Forensik

 

In Analogie zur Gerichtsmedizin könnte man die Computer Forensik als Anwendung der Informatik auf jede Art von gespeicherten Daten zum Zweck der Spurensuche und Beweissicherung betrachten. Damit die Ergebnisse (gefundene oder auch gerade nicht gefundene Daten) gerichtlich als Beweise verwertbar sind, gilt es gewisse Prinzipien zu beachten.