Wir unterstützen die Gerichte mit unserem Fachwissen als Gutachter
in unseren speziellen Sachgebieten neutral und objektiv. Damit
werden einzelne, für die Urteilsfindung
relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte
für das Gericht anschaulich dargelegt.
Wir erstellen Gutachten, die unparteilich und neutral den Sachstand
klären. Damit liefern wir
Ihnen ein objektives Bild der aktuellen Situation und deren
möglichen Auswirkungen.
Beweissicherung
Auf der Grundlage von (meist richterlichen) Beschlüssen werden im
Rahmen von Durchsuchungen
Computer und Zubehör beschlagnahmt. Meist geht es dann um die
Auswertung von Daten auf diesen
Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.
Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht
sachkundig Schlüsse. Er legt im
Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat,
also beispielsweise:
- ob gerügte Mängel vorliegen
- welche Partei für die Mängel verantwortlich ist
- wann und wie diese Mängel nachzubessern sind
- welche Kosten für die Nachbesserung entstehen
Im Auftrag einer Versicherung werden meist Gutachten im Rahmen der
Schadensfeststellung,
Ursachenforschung, Schadensbewertung sowie der Wertermittlung
durchgeführt.
Ermittlung der entsprechenden Werte (Wiederbeschaffungswert,
Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Restwert)
anhand der Systeme und Geräte sowie der Dokumentation für
Versicherungen, Leasinggesellschaften,
Banken und Privatunternehmer.
Wir stehen dem Lieferanten für die Erstellung einer
Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, wenn sich
Lieferant und Kunde auf uns als Gutachter verständigt haben. Die
Freistellungsbescheinigung wird dabei
neutral und unabhängig von uns als Sachverständige erstellt.
Entsprechend der Auswertung aller Unterlagen
und dem Ergebnis der Ortsbesichtigung wird beiden Vertragspartner
das Ergebnis mitgeteilt, das je nach
Auswertung aller Informationen variieren kann.
In Analogie zur Gerichtsmedizin könnte man die Computer Forensik als Anwendung der Informatik auf jede Art von gespeicherten Daten zum Zweck der Spurensuche und Beweissicherung betrachten. Damit die Ergebnisse (gefundene oder auch gerade nicht gefundene Daten) gerichtlich als Beweise verwertbar sind, gilt es gewisse Prinzipien zu beachten.