Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen
Aufträgen nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)
Honorargruppe 8 - Datenverarbeitung
bei privaten Aufträgen nach
Honorarvereinbarung, zzgl. Fahr- und Nebenkosten. Fahrtzeiten und
Wartezeiten sind Arbeitszeiten und als solche zu vergüten.
Kurzgutachten für Schadensregulierung und Versicherungen:
Für Schadens- und Wertgutachten bei denen der Wert der Sache unter
500,- € liegt wie z.B. häufig bei PDA´s, Notebooks, PC´s
und Digitalkameras, erstellen wir ein Kurzgutachten mit
Sachwertermittlung für 95,00 € incl. MwSt.
Für die Form des Kurzgutachtens ist es erforderlich, dass die zu
begutachtende Sache in unsere Räumlichkeiten geliefert wird. Die
Kosten für den Versand und Rückversand werden dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.