EDV-SachverständigenBüro

Honorar

Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen Aufträgen nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) Honorargruppe 8 - Datenverarbeitung

bei privaten Aufträgen nach Honorarvereinbarung, zzgl. Fahr- und Nebenkosten. Fahrtzeiten und Wartezeiten sind Arbeitszeiten und als solche zu vergüten.


Kurzgutachten für Schadensregulierung und Versicherungen:

Für Schadens- und Wertgutachten bei denen der Wert der Sache unter 500,- € liegt  wie z.B. häufig bei PDA´s, Notebooks, PC´s  und Digitalkameras, erstellen wir ein Kurzgutachten mit Sachwertermittlung für 95,00 €  incl. MwSt.

Für die Form des Kurzgutachtens ist es erforderlich, dass die zu begutachtende Sache in unsere Räumlichkeiten geliefert wird. Die Kosten für den Versand und Rückversand werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.